"Wieviel kostet eine Reinigungskraft im Raum Nürnberg?"

Hier mal ein Einblick in die Kosten für den Arbeitgeber

  1. Wieviel verdient eine Putzfrau bzw. Reinigungskraft in Nürnberg?

    • Durchschnittsgehalt (Gehalt.de) für Reinigungskraft in Nürnberg: 2.423,5€ brutto bei 40 Std./Woche

    • Hinzu kommen Lohnnebenkosten, Gesamt: 2932,43€ (Nettolohn.de)

    • für die Reinigungskraft ergibt sich hier ein Stundenlohn von: 13,98€

    • Kostenaufwand pro Stunde für den Arbeitgeber: 16,93€

  2. Nehmen wir als Beispiel: Die Reinigung einer Praxis (110 qm2)

    • Arbeitszeit unserer Putzperle: 3 Stunden

    • Ihre Anfahrtszeit: 1 Stunde

    • Kostenaufwand für den Arbeitgeber: 16,93€ x 4 Stunden = 67,72€

    • + Pauschale für Arbeitsmittel: 2,50€

  3. Berechnung des Stundenpreises für den Kunden um kein Verlust zu machen:

    • Kostenaufwand pro Stunde: 67,72€ / 3 Stunden = 22,57€ pro Std.

    • + Arbeitsmittelpauschale: 2,50€ (Hilfsmittel, Müllbeutel, Staubsaugerbeutel, Papier, Handseife, Wischer, Handschuhe, etc.)

    • Gesamt netto Stundenlohn: 25,07€

    • + 19% Mehrwertsteuer: = 29,83€ / Std.

Hierbei ist noch kein Gewinn erwirtschaftet.

Nicht berücksichtigte Kosten:

  • Kosten für Kundenservice, Schulungsmaßnahmen, Beschaffung von Reinigungsgeräten, Personalführung, Buchhaltung

  • Auslastungspuffer für Zeiten, in denen die Firma nicht voll ausgebucht ist, aber Mitarbeiter weiter bezahlt werden müssen.

  • Ersatz-Personal für Fehlzeiten durch Krankheit ( Durchschnittlich 10 - 20 Tage / Jahr)

  • bezahlte Urlaubstage und Sonderurlaub

  • Zuschläge für Wochenendarbeit

  • Lagerungskosten, Büro, Programme usw.

Gibt es günstiger Wege?

Zwei günstiger Alternativen:

Zum einen bleibt die kostengünstigste Möglichkeit die Eigenreinigung.

Die passenden Utensilien finden Sie in unserem Shop oder schreiben Sie uns direkt an.

Zum anderen könnte man auch jemanden im Schwarzmarkt beauftragen.

Dies erscheint jedoch nur auf den ersten Blick preiswerter und weniger schlau. Wieso?

  1. Bußgelder: Es können Geldstrafen verhängt werden, die je nach Land und Umfang der Schwarzarbeit variieren. Auszug Zoll.de "Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden."

  2. Strafrechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen kann Schwarzarbeit als Straftat gelten, was zu strafrechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug führen kann.

  3. Sozialversicherungs- und Steuerprobleme: Beide Parteien, sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleister, können mit rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Dies kann die Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zusätzliche Strafen umfassen.

  4. Zivilrechtliche Konsequenzen: Der Vertrag zwischen der Privatperson und dem Dienstleister könnte aufgrund illegaler Aktivitäten für nichtig erklärt werden, was zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen könnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass Schwarzarbeit nicht nur für den Dienstleister illegal ist, sondern auch für den Auftraggeber. Es ist ratsam, legale Wege zu beschreiten und Dienstleistungen nur von legalen und registrierten Anbietern in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte man sich mit einem Rechtsanwalt oder einer entsprechenden Behörde in Verbindung setzen, um genaue Informationen für die spezifische rechtliche Situation zu erhalten.